Sicherheit Wald

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Sicheres Verhalten im Wald

Der Dünnwalder Wald ist auch eine Erholungseinrichtung. Damit man sich auch wirklich entspannen kann und die Natur geniessen kann ist es wichtig das alle Besucher des Waldes aufeinander Rückksicht nehmen und alles vermeiden was andere  und die Tiere belästigen oder gar gefährden könnte:

  • Fußgänger / Sportler: Bitte auf den Wegen bleiben! Ansonsten werden Wildtiere gestört. Bitte auch NICHT auf den Reitwegen laufen/fahren.
  • Radfaher und Mountainbiker: Bitte ebenfalls auf den Wegen bleiben. Sollten Fußgänger überholt werden müssen so ist dieses in einem sicheren und angemessenen Tempo zu tun!. Auch ist davon auszugehen das die Fußgänger nicht mit Fahrradfahreren (z.B. von hinten) rechnen. Also bitte sich kurz zu verstehen geben. Rücksicht ist alles.
  • Reiter: Bitte nur die dafür vorgesehenen Reitwege benutzen.
  • Drohnen: Bitte nicht über den Tiergehegen fliegen! Die Tiere könnten erschrecken und in Panik geraten. Sie könnten gegen die Zäune rennen und sich Verletzen - sogar tötlich!

 Was tun bei Kontakt mit Wildtieren (Rehen, Hirschen, Wildschweinen)?

Generell sind die Tiere des Waldes scheu und scheuen den Kontakt zum Menschen. Das einzige Wildtier welches dem Menschen wirklich gefährlich werden kann ist das Wildschwein. Aber auch Wildschweine sind scheu und scheuen den Kontakt zu Menschen. Sollte es trotzdem (meist von beiden Seiten unbeabsichtig) zu einem Kontakt kommen mit einem Wildschwein kommen:

  • Nicht schnell weglaufen!
  • Klein machen und langsam rückwärts gehen.
  • Dem Tier zugewand bleiben.

Hunde im Wald

Freilaufen oder Leine?

Jaein, wir haben uns entschlossen dazu zu raten den Hund lieber an der Leine laufen zu lassen (s.u.) da das für alle ein entspannteres nebeneinander bedeutet. Im Dünnwalder Wald gibt es mehrere Naturschutzgebiete auf und an denen das freilaufen von Hunden untersagt ist; da diese nicht von vornherein erkenntlich sind ist es besser den Hund anzuleinen. Die Stadt-Köln (Ordnungsamt) führt häufiger Konntrollen in den Stadtforsten durch!

Bisher galt aber: Ja, sie dürfen ihren Hund auf Waldwegen unangeleint laufen lassen. Voraussetzung:
1. Es ist kein Naturschutzgebiet,
2. Ihr Hund gehorcht tadellos,
3. Der Hund befindet sich in ihrem unmittelbaren Einflussbereich.


Ist einer dieser Vorraussetzungen nicht erfüllt gehört ihr Hund an die Leine!

Aber so ein klein wenig neben dem Weg, nur ein paar Meterchen, das wird doch wohl erlaubt sein, oder? Nein, ist es nicht! Und das hat auch gute Gründe! Denn Ihr Hund und Sie sind in Wald und Wiese nur zu Besuch. Hausherr ist dort der Grundeigentümer – und die Wildtiere natürlich. Bereits wenige Zentimeter neben dem Weg beginnt die “echte” Natur. Klar, ihr Hund wildert nicht, und er würde auch niemals einem Tier etwas zuleide tun. Aber wenn Ihr Hund beim Spielen z.B. über ein abgelegtes Kitz stolpert und interessiert daran schnuppert, nimmt Mama Reh ihr Baby vielleicht nicht mehr an. Dann wird das kleine Reh elendig verrecken. Das ist ein hoher Preis für ein wenig Hundefreiheit – zumindest aus der Sicht des Rehkitzes. Vielleicht wussten Sie bisher nicht, dass Rehmütter ihre Kitze über Stunden im Gras oder Unterholz ablegen, um in dieser Zeit äsen (fressen) zu können.

Hier eine kleine Übersicht der wichtigsten Vorschriften zu diesem Thema. Wichtig: Dieser Überblick bezieht sich auf Bundes-, Landes- und Ortsrecht, und betrifft daher teilweise nur das Land NRW oder sogar kommunale Vorschriften der Stadt Köln. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann wir trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.

Naturschutzgebiete (NSG):
Ganzjähriger Leinenzwang für alle Hunde, das Verlassen der Wege (auch ohne mitgeführten Hund) ist verboten. Diese Regelung ergibt sich aus dem Kölner Landschaftsplan nach §11 Bundesnaturschutzgesetz. Deshalb können in anderen Gemeinden mit anderen Landschaftsplänen andere Regelungen gelten.

Wälder (ohne Ausweisung als NSG):
“Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden” (§2, Absatz 3, Landesforstgesetz NRW). Im Umkehrschluss bedeutet dies also, dass Hunde auf den Wegen unangeleint geführt werden dürfen, wenn sie sicher gehorchen und sich im Einwirkungsbereich (Sicht- und Rufweite) des Hundeführers befinden. Dies ist eine landesweite Regelung, jedoch können die Kommunen weitergehende Regelungen erlassen.

Landwirtschaftliche Bereiche oder Brachflächen:
Auch hier gilt die Regelung wie oben, je nach dem, ob es sich um ein NSG oder ein Gebiet ohne NSG-Ausweisung handelt.

Jagdbezirke, unabhängig vom Schutzstatus:
Gemäß §25, Absatz 4 Landesjagdgesetz NRW dürfen die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen wildernde Hunde abschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen.

Innerorts:
Es gelten die Vorschriften des Landeshundesgesetzes NRW, wonach Hunde mit einer Widerristhöhe über 40 cm oder einem Körpergewicht über 20 kg stets angeleint werden müssen. Näheres entnehmen Sie bitte dem Landeshundesgesetz NRW. Die Kommunen können strengere Vorschriften erlassen.

Sehr informativ sind diesbezüglich die Info-Seiten der Stadt Köln:
“Unterwegs in Wald und Flur” und “Gassi gehen”

 Zusammentreffen: Hund und andere Wildtiere:

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Ihnen als Tierfreund Rehkitze völlig schnuppe sein sollte, liegt Ihnen aber sicherlich das Wohlergehen Ihres eigenen Hundes am Herzen. Dann sollten Sie wissen, dass statt des Rehkitzes häufig auch eine schlecht gelaunte Wildsau im Unterholz liegt. Was dann passiert, ist eine echte Sauerei. Wenn das Wildschwein sich oder seinen Nachwuchs in Gefahr sieht, greift es an. In der Regel hat ein Hund bei einem solchen “Konflikt” keine Chance, denn er wird meistens von den scharfen Eckzähnen der Keile aufgeschlitzt. Doch auch wenn es ihr Hund es schafft vollständig (!) zu entkommen, dann  gibt es  für den schwerverletzten Hund oft keine Überlebenschance, weil der Halter den verletzten Hund nicht schnell genug zum Tierarzt schaffen kann!!